1. Bestellungen
Durch die Erteilung einer Bestellung gilt der Vertrag als abgeschlossen und der Kunde anerkennt damit unsere Lieferbedingungen. Abweichungen oder sonstige Abmachungen haben nur dann Gültigkeit, soweit sie von Almedica AG schriftlich bestätigt worden sind.

2. Lieferfrist
Üblicherweise werden unsere Waren ab Lager versandt. Alle anderen Waren werden sofort nach Wareneingang ausgeliefert. Die Lieferung kann sich verzögern, wenn Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind.

3. Preise und Zahlungsbedingungen
Preisänderungen auf unseren Artikeln in unserem Sortiment sind vorbehalten und jederzeit möglich. Es handelt sich um Nettopreise, MWSt nicht inbegriffen, vorbehältlich anderslautender Abmachungen.
Die Rechnungsbeträge sind innert 30 Tagen ohne irgendwelche Abzüge zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Wir behalten uns vor, unerlaubte Abzüge nachzubelasten und nach Ablauf des Zahlungsziels Verzugszinsen zu verrechnen. Mahnspesen und Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers.

4. Versand, Porto, Verpackung
Die Art des Versandes erfolgt der Ware entsprechend, nach unserer Wahl.
Für unsere Sendungen erheben wir eine Porto- und Verpackungspauschale. Bei Lieferungen ab Werk können die von unseren Lieferanten gestellten Kosten weiterverrechnet werden.
Auf Nachlieferungen infolge Rückstand werden keine Porto und Verpackungskosten berechnet. Die Firma behält sich vor, Ware per Nachnahme zu versenden.

5. Prüfung und Abnahme der Lieferung
Der Kunde hat die Lieferungen innert 8 Tagen zu prüfen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich bekannt zugeben. Unterlässt er dies, so gelten die Lieferungen als genehmigt.

6. Garantie und Haftung
Unsere Garantie erstreckt sich, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist, entsprechend der Garantie unserer Lieferanten vom Tage der Ablieferung an auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Fehler, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben. Unsere Haftung beschränkt sich jedoch, nach unserer Einschätzung, auf Ersatz der, mangelhaften Gegenstände oder auf Vergütung des Fakturawertes der nicht ersetzten Gegenstände (keine Rückerstattung von Bargeld).

7. Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen spätestens im Zeitpunkt, da sie am vom Kunden bezeichneten Bestimmungsort eintreffen, auf diesen über.

8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Almedica AG.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand für die Parteien ist Murten/FR. Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht.

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