Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten ist eine grosse Verantwortung, die von vielen gemeinsam getragen werden muss. Denn die einwandfreie Lebensmittelqualität hängt von den Anstrengungen aller ab, die an der Lebensmittelkette beteiligt sind. Dazu zählen alle Betriebe der landwirtschaftlichen Erzeugung, der Verarbeitung, des Transports, der Lebensmittelproduktion sowie Gastronomie und Konsum.
Lebensmittelerzeuger in der gesamten Lieferkette sind verpflichtet, effektive Managementsysteme für die Lebensmittelsicherheit (Risikopräventionssysteme) zu betreiben, beispielsweise HACCP, eine gute Herstellungspraxis oder eine gute landwirtschaftliche Praxis. Dies muss durch entsprechende Programme, wie Mitarbeiterschulung, wirksame Reinigung, Sicherstellung der Hygiene sowie laufende Überwachungs- und Probeprogramme, unterstützt werden. Regelmässige Überprüfungen gewährleisten, dass diese Praktiken konsequent und wirksam eingesetzt werden.
In der Schweiz kommt auf 250 Einwohner ein Gastronomiebetrieb, 77 Prozent aller Betriebe sind Einzelfirmen. Die Gastronomen stehen vor wachsenden Herausforderungen: Einerseits steigt der Kostendruck, die Gäste fordern immer höhere Qualität sowie Herkunftsnachweise für Speisen und Getränke und auch die Ansprüche in Bezug auf Qualitätsstandards hinsichtlich Sauberkeit und Hygienemanagement wachsen. Andererseits gibt es zu wenig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und im Managementbereich führt die grosse Fluktuation zu strukturellen Problemen. Auch im Marketing steigen die Anforderungen, der Aussen-Auftritt soll perfekt sein und Netzwerke müssen gepflegt werden.
Wer in der Schweiz einen Gastronomiebetrieb führt oder Lebensmittel produziert, muss sich an zahlreiche Hygienevorschriften halten, die in den eidgenössischen Gesetzen und über 30 Verordnungen verankert sind. Dabei sind je nach Betriebskategorie Mindeststandards in Bereichen wie Organisation, Personenhygiene, Hygieneschulung der Mitarbeiter, Hygiene-Selbstkontrolle, Infrastruktur, Produktion und Deklaration einzuhalten. Die Beachtung dieser Bestimmungen ist die unverzichtbare Grundlage, um den Betrieb rechtskonform zu führen und die Anforderungen der behördlichen Kontrollen zu erfüllen.
Da die Verantwortung für sichere Lebensmittel hauptsächlich bei den Unternehmen selbst liegt, ist der Begriff der betrieblichen „Hygiene-Selbstkontrolle“ besonders wichtig geworden. Hygiene-Selbstkontrolle bedeutet, dass ein Betrieb alle hygienerelevanten Manipulationen mit Lebensmitteln und jede damit direkt oder indirekt in Zusammenhang stehende Tätigkeit eigenverantwortlich überwachen muss. Die Selbstkontrolle bzw. Basishygiene umfasst folgende zentralen Elemente:
Hygieneregeln im Lebensmittelbereich durchzusetzen ist nicht immer einfach. Wenn folgende 10 Regeln der Lebensmittelhygiene von allen Beteiligten strikt eingehalten werden, ist eine gute Basis für die Lebensmittelsicherheit geschaffen:
Art. 23 des Lebensmittelgesetzes (LMG) hält fest, dass, wer Lebensmittel, Zusatzstoffe und Gebrauchsgegenstände herstellt, behandelt, abgibt, einführt oder ausführt, im Rahmen seiner Tätigkeit dafür sorgen muss, dass die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gemäss der guten Herstellungspraxis untersucht werden.
Nach Art. 49 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordung (LGV) sorgt die verantwortliche Person im Rahmen ihrer Tätigkeit auf allen Herstellungs-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen dafür, dass die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingehalten werden, insbesondere in Bezug auf den Gesundheitsschutz, den Täuschungsschutz sowie den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Eine Übersicht zur Schweizerischen Lebensmittel-Gesetzgebung finden Sie in der folgenden Abbildung:
Nur wenn sich alle Beteiligten ihrer Verantwortung bewusst sind und die gesetzlichen Anforderungen sowie die Verhaltensregeln einhalten, kann die Lebensmittelsicherheit für alle Verbraucher dauerhaft sichergestellt werden.
Hygieneverantwortliche, die sich in der Fülle der Vorgaben schnell zurechtfinden und die sowohl rechtskonform als auch effizient handeln möchten, können sich von den Hygieneexperten der Almedica jederzeit beraten lassen.